Reiseversicherung

Böse Überraschung nach Klinikaufenthalt im Ausland

Reiseversicherungen werden von Verbraucherschützern oft als überflüssig kritisiert. In einigen Fällen stimmt das, denn es entstehen Doppelversicherungen zu bereits bestehenden Verträgen. Das gilt insbesondere für die Haftpflicht- und Unfallversicherung, die man besser für das ganze Jahr abschließt. Andere Verträge sind dagegen sehr wichtig, weil das aus einem Unglücksfall entstehende Kostenrisiko nicht anderweitig abgesichert ist. Das betrifft besonders Unfälle, Krankheiten und einen möglicherweise notwendigen Rücktransport in die Heimat.

Türkei-Urlaub endet in der Privatklinik

Hierzu ein aktuelles Beispiel, bei dem die Kostentragung kürzlich vor Gericht geklärt werden musste – zuungunsten der Klägerin. Eine Türkei-Urlauberin wurde nach einem Herzinfarkt bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert – eine Privatklinik, wie sich später herausstellte. Dort wurde ihr ein Herzschrittmacher eingesetzt. Die Behandlung in der Privatklinik war grundsätzlich in Ordnung, weil es sich um einen Notfall handelte. Es besteht ein Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland, nach dem die Krankenkasse die Kosten erstattet. Die Klinik hätte in diesem Fall nur die Beträge verrechnen dürfen, die sie einem gesetzlich Versicherten in Rechnung stellt – dazu hätte die Patientin aber innerhalb einer kurzen Frist eine Bescheinigung einreichen müssen, dass ihr Versicherungsschutz nicht weiter reicht. Woher hätte sie das wissen sollen, zumal sie ganz gewiss andere Sorgen hatte? Weil die Bescheinigung fehlte, durfte die Klinik ein Privathonorar abrechnen, mehr als das Zehnfache der von der Kasse erstatteten Summe. Die Urlauberin blieb auf über 10.000 Euro Behandlungskosten sitzen.

Nicht den erstbesten Vertrag abschließen

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung hätte die Behandlung bezahlt. So eine Versicherung gibt es als Jahresvertrag schon für rund zehn Euro – im Vergleich zu den gedeckten Kosten ein winziger Betrag. Vergleichen Sie Preise und Leistungen rechtzeitig vor Urlaubsantritt. Auf einem Online-Vergleichsportal wie 9Brands bekommen Sie einen schnellen Überblick über passende Policen. Nur so können Sie beurteilen, ob die Versicherungen, die man Ihnen im Reisebüro anbietet, in Ordnung sind. Gleiches gilt für die Reiserücktrittskostenversicherung und für die Reisegepäckversicherung. Letztere sollte möglichst nahtlos an Ihre Hausratversicherung anschließen. Die Hausratversicherung gilt nämlich nicht nur in Ihrer Wohnung, sondern auch außerhalb (sogenannte Außenversicherung). Es bleibt aber bei der Beschränkung auf bestimmte Gefahren. Raub auf der Straße ist beispielsweise versichert, auch der Einbruch in ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, aber der Schutz bei Diebstahl aus einem abgestellten Pkw muss besonders vereinbart werden. Abhandenkommen versicherter Sachen durch Verlieren sind gar nicht versichert. Hier würde nur eine Reisegepäckversicherung eintreten.